Corona-Konzepte

Hier findet Ihr die Corona-Hygiene-Konzepte der Vereine Bereich Westfalen

Stand 08.01.2022

Änderungen werden zeitnah gemeldet

SU Annen  Wettkampf 2403_Corona Wettkampf 08.01.2022

SU Annen Training Corona-Regeln Training Stand Dezember 2021_211228_174845

SKV Greste/Lage 20211226+Regeln+fr+Ligenspiele

Info vom WKV Sportwart Schreiben zu Hygienekonzept bei Wettkämpfen -alle Vereine

Union Gelsenkirchen

Coronaschutzverordnung_ab_24.11.2021

SC Reckenfeld unter  https://www.scr-kegeln.de/corona-info/ 

Hygienekonzept_Sportstaette_Kegelcenter_Gütersloh_06_2021

Teilnemerliste_Corona                        KV Gütersloh

Hygienekonzept Preußen Lünen Kegeln_Sportbetrieb_2021_09_16 

Hygienekonzept Wettkampf 09-21     ESV Siegen

Hygienekonzept TG FRIESEN 2021-11-24     TG Friesen

TGH – Covid 19 Regelungen 

Kegelhalle des DSC Wanne-Eickel   Wanne E

Hygienekonzept VSK Herne

Hygienekonzept TuS Jahn Kegeln 2021 08

Greste

Hygienekonzept SKV Erkenschwick_24.11.2021

Corona Konzept 2021 Ninepin Iserlohn

Corona-Schutzmaßnahmen ESV Minden Stand 20.08.2021

Corona Hygiene Spielbetrieb KSC Neheim_211125_121925

 

Training Corona-Regeln Training Stand November 2021(1)

 

Jugend Rheinland

Jugend WKV-Rheinland

 

Info vom WKV Vorsitzenden

 

ab dem 20. August 2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.

 

Die neue Coronaschutzverordnung sieht im Gegensatz zur bisher gültigen Verordnung keine Stufen mehr vor. Es gibt lediglich noch einen maßgeblichen Inzidenzwert von 35. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, tritt die 3G-Regel in Kraft.

 

Schulpflichtige Kinder gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Der Schülerausweis gilt in diesem Fall ab dem 15. Lebensjahr als Nachweis. Schüler unter dem 15. Lebensjahr sind schulpflichtig, und müssen keinen Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Tests den getesteten Personen gleichgestellt.

 

Dies hat nach meiner Auslegung für den Kegelsport folgende Auswirkung:

 

Jeder Jugendliche ab 15. Lebensjahr muss bei Betreten der Kegelsportanlage einen gültigen Schülerausweis vorlegen. Kann er dies nicht vorweisen, muss er wie die Erwachsenen nach der 3G-Regel einen Nachweis erbringen. Die Nachweise prüft beim Betreten der Sportstätte die dort verantwortliche Person, Aufsicht, Übungsleiter, Mannschaftsführer oder ähnliches. Kann die Spielerin oder der Spieler, oder die Begleiterin oder Begleiter den Nachweis nicht erbringen, darf er die Sportstätte nicht betreten!

 

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass in der Anlage „Hygiene- und Konfektionsschutzregeln“ zu CoronaSchVO NRW im Absatz 2. Besonderes Hygieneanforderungen, eindeutig darauf hingewiesen wird, ausreichend zu lüften. Dies noch mal als unterstützendes Argument für die geplanten Lüftungspausen bei den Ranglistenspielen.

 

Ich bitte dies auf den bevorstehenden Jugendwartetreffen zu kommunizieren.

 

 

Mit sportlichen Grüßen

Bernd Keßmeier
Verbandsvorsitzender